Unsere Kanzlei ist ausschließlich in den Rechtsgebieten Familienrecht und Erbrecht tätig und weist hier über 15 Jahre Erfahrung auf. Diese Spezialisierung ermöglicht es uns, Sie in anspruchsvollen rechtlichen Fragestellungen optimal zu betreuen.
Rund um das Familienrecht beraten wir Sie in den Bereichen
- Trennung und Ehescheidung
- Unterhalt
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Eheverträge
- Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Ehewohnung und Wohnungszuweisung
- Hausratsteilung
- Renten-/Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Regelungen anlässlich der Trennung nicht verheirateter Paare bzw. von Lebenspartnern
- Elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindesherausgabe
- Gewaltschutzverfahren
- Adoption
- Patienten- und Vorsorgevollmachten
Im Rahmen des Erbrechts nehmen wir uns folgenden rechtlichen Fragestellungen an
- Gesetzliche und testamentarische Erbfolge
- Vorweggenommene Erbfolge
- Ausschlagung der Erbschaft
- Testamentsgestaltung
- Testamentsauslegung
- Erbverträge
- Anfechtung letztwilliger Verfügungen
- Erbscheinsverfahren
- Erbscheinseinziehung
- Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzung
- Auskunftsansprüche gegen die Erben und Dritte
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen
- Gestaltung von Auseinandersetzungsverträgen
- Testamentsvollstreckung